"Die Nr. 1" bei Schrauben- und Befestigungstechnik
(1) Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Schrauben TB Ges.m.b.H. (im Folgenden auch „Anbieter“ oder „Wir“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des §1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind (im Folgenden auch „Kunde“), die im Wege des Fernabsatzes, insbesondere der Internetpräsenz (im Folgenden „Internetpräsenz“) des Anbieters, abgeschlossen werden. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie Verträge (einschließlich Kaufverträge, Werkverträge), die im Rahmen der Internetpräsenz beauftragt und abgeschlossen werden, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder abweichenden und/oder ergänzenden Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsbestandteil. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunden ist der abgeschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Anbieters vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
(5) Die Internetpräsenz des Anbieters enthält Elemente und Inhalte, die zugunsten des Anbieters oder Kooperationspartnern des Anbieters (etwa nach Urheber-/Leistungsschutzrecht, Markenrecht, Patent-/Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Normen geschützt sind oder geschützt sein können. Der Anbieter sowie dessen Kooperationspartner behalten sich sämtliche Rechte daran ausdrücklich vor. Die über die gewöhnliche oder erforderliche Inanspruchnahme der Internetpräsenz durch den Kunden hinausgehende Nutzung dieser Elemente und Inhalte (zur Gänze oder zum Teil) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Marken, Namen und Kennzeichen, Inhalt, Layout, Gestaltung und Interface der Internetpräsenz, Datenbanken, Videos, Lichtbilder, Texte, sowie Grafiken.
(1) Alle Angaben des Anbieters im Rahmen der Internetpräsenz sind unverbindlich und freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine im Rahmen angemessener und üblicher Standards bestmögliche Verfügbarkeit der Internetpräsenz, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die jederzeitige Richtigkeit, Vollständigkeit, eine bestimmte Eigenschaft, Eignung oder Tauglichkeit, die ununterbrochene, fehlerfreie oder risikolose Verfügbarkeit oder die Möglichkeit des Zugriffs, Übertrags-, Hardware-, Software- oder Netzwerkfehler, Verzögerungen oder Irrtümer (insbesondere, aber nicht ausschließlich, betreffend Preisangaben) oder einen bestimmten Erfolg. Der Anbieter behält sich vor, die Internetpräsenz jederzeit einzustellen und/oder das Produktangebot zu ändern.
(3) Im Rahmen der Internetpräsenz präsentiert der Anbieter seine Produkte und Dienstleistungen (bspw. Montage / Inbetriebnahme). Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, die gewünschten Produkte / Dienstleistungen in den elektronischen Warenkorb zu legen und in weiterer Folge zu bestellen.
(4) Für die Bestellung ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Diese wird entweder nach Bekanntgabe der notwendigen Informationen (Firma, Vor- und Nachname des Ansprechpartners, Adresse, allenfalls abweichende Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer, UID-Nummer, Zahlungsdetails etc.) durch den Anbieter vorgenommen oder durch den Kunden selbst. Der Anbieter behält sich vor, die Möglichkeit, eine Bestellung ohne Registrierung aufzugeben („als Gast bestellen“), ebenfalls vorzusehen. Im Zuge des Bestellvorgangs werden dem Kunden die gegenständlichen AGB sowie die erforderlichen Informationen zu den Produkten / Dienstleistungen und den Vertragsmodalitäten zur Verfügung gestellt.
(5) Der Kunde gibt mit seiner elektronischen Bestellung („zahlungspflichtig bestellen“) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte bzw Dienstleistungen ab. Vor Absenden der elektronischen Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sämtliche gemachten Angaben noch einmal auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Angebot / Annahme werden nicht gespeichert.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die angegebenen Daten vollständig und zu jeder Zeit richtig sind.
(7) Der Vertrag kommt zustande durch (a) Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden (die automatisch generierte Empfangsbestätigung der Bestellung stellt keine Auftragsbestätigung und damit keine Annahme des Angebots des Kunden dar); oder (b) Durchführung der Lieferung / Übergabe der Ware an den Kunden.
(8) Sofern auch Leistungen des Anbieters (zB Montage, Inbetriebnahme) den Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden bilden, kommt der Vertrag durch Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Außer in den Fällen, in denen das Gesetz den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (zB Verzug des Anbieters trotz Nachfristsetzung), kann der Kunde von dem entsprechenden Vertrag/Vertragsteil nicht einseitig zurücktreten. Das dafür vereinbarte Entgelt kann somit vom Anbieter auch dann verlangt werden, wenn dieser leistungsbereit ist, die Ausführung der Leistung jedoch aus Gründen unterbleibt, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(9) Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Geringfügige Abweichungen und kleine technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich und stellen keine Schlechterfüllung dar. Insbesondere bleiben Farb- und Maserungsunterschiede sowie Muster / Gewebe vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich und zumutbar sind. Ebenso können die im Rahmen der Internetpräsenz dargestellten Produkte u.U. (auch abhängig von dem vom Kunden verwendeten Bildschirm oder Endgerät) von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Derartige Abweichungen sind üblich und stellen ebenfalls keine Schlechterfüllung dar.
(1) Sämtliche Preise auf der Internetpräsenz sind in Euro (EUR) angegeben und können von Kunde zu Kunde variieren, etwa im Fall der Gewährung von Rabatten oder dergleichen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk (EXW, Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, etwaiger Transportkosten, Transportversicherung, Zoll, sowie Gebühren und anderer öffentlicher und sonstiger Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Anbieters zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Anbieters (allenfalls abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Der Kunde akzeptiert die im Rahmen der Internetpräsenz während des Bestell- bzw. Buchungsvorgangs jeweils genannten und angeboten Zahlungsarten (dzt. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Zahlung auf Rechnung) Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten zu ändern und dies entsprechend auf der Internetpräsenz darzustellen.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. als vereinbart.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Anbieter nicht aus.
(6) Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Anbieters aufrechnen, wenn die Gegenansprüche in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, vom Anbieter anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(8) Sofern nicht anderweitig angegeben, sind die Kosten für Verpackung, Transport/Versand Transportversicherung, Zoll/sonstige Gebühren und Abgaben, Kosten für Montage und/oder Inbetriebnahme in den angeführten Preisen nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk des Anbieters (EXW, Incoterms 2020). Auf Lager befindliche Ware wird in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Bestellung versandt.
(2) Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesichert ist. Sofern Versand vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Der Anbieter kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Anbieter gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt / sonstiger nicht beeinflussbarer Behinderungen (zB Streik, Feuer, Überschwemmung, Seuchen/Epidemien/Pandemien, Arbeitskampf, Betriebsstörung, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum des Vorliegens des Hinderungsgrundes zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist; und (b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist; und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich (außer in den von § 4 (4) erfassten Fällen), so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Anbieter aufgrund des Vertrages auch die Installation/Inbetriebnahme oder sonstige Dienstleistung, ist Erfüllungsort der Ort, an dem diese zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat.
(4) Sofern auch Leistungen des Anbieters (zB Montage, Inbetriebnahme) den Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden bilden, hat der Kunde alles vorzusehen, dass die Leistungserbringung ordnungsgemäß und störungsfrei erfolgen kann. Insbesondere hat der Kunde (a) alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten (zB Maurerarbeiten, Spenglerarbeiten, Elektroinstallationen etc) vorzunehmen; (b) alle Zugänge freizuhalten und gegebenenfalls alle erforderlichen Anschlüsse bereitzustellen; (c) sicherzustellen, dass die Untergründe, Oberflächen und Verankerungen für die geplanten Arbeiten und Leistungen geeignet sind und die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen. Verputz-, Maler- und Ausbesserungsarbeiten von Mauerwerken und Bodenbelägen infolge von Demontagen sind ebenfalls bauseits durchzuführen und somit nicht Gegenstand der Leistung. Für Verzögerungen oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Pflichten des Kunden ergeben, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und behält sich vor, dadurch entstandene Zusatzkosten (neuerliche Anfahrt, Zeitverzögerung etc) dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) Abhängig von der Art der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen trifft den Kunden eine allgemeine Mitwirkungs- und Warnpflicht. So hat der Kunde insbesondere, aber nicht ausschließlich, dafür Sorge zu tragen, dass: (a) der Anbieter über sämtliche Umstände und Gegebenheiten vor Ort informiert ist; und (b) der Anbieter über allfällige Einschränkungen in Kenntnis gesetzt und gewarnt wird, wenn der Ausführung Hindernisse oder Erschwernisse entgegenstehen könnten; und (c) dem Anbieter für die Planung oder Ausführung zur Verfügung gestellte Unterlagen, Dateien, Daten, Pläne, Maße, Angaben, Muster, Zeichnungen, Skizzen etc jederzeit richtig und vollständig sind; und (d) allfällige Freigaben (etwa von Prototypen oder Probeserien) vom Kunden zeitnah und abschließend erteilt werden.
(6) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter berechtigt die gelieferten Waren nach freiem Ermessen (a) mit schuldbefreiender Wirkung auf Kosten des Kunden gerichtlich zu hinterlegen (§ 1425 ABGB); oder (b) die Waren auf Gefahr des Kunden und mit schuldbefreiender Wirkung auf Lager zu nehmen und dem Kunden sämtliche durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten (einschließlich jener der Lagerung) in Rechnung zu stellen; oder (c) die Produkte nach vorheriger Androhung auf Kosten des Kunden freihändig zu veräußern. Dem Anbieter nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zustehende Rechte, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.
(7) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch den Anbieter betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(8) Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme bzw der Fertigstellung des Werkes (§ 1167 ABGB).
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn dem Anbieter nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Anbieter nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Anbieters ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Anbieter zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Anbieter die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Anbieter nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde den Kaufpreis angemessen mindern oder – wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist – vom Vertrag zurücktreten (Wandlung).
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Anbieters, kann der Kunde unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Anbieter aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Anbieter nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters den Liefergegenstand ändert, nicht fachgerecht lagert oder montiert, oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch eine derartige Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(8) Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen.
(1) Die Haftung des Anbieters für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist auf Fälle von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung beschränkt. Davon sind Personenschäden ausgenommen.
(2) Der Anbieter haftet nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(3) Vermögensschäden als Mangelfolgeschäden oder entgangener Gewinn, welche(r) durch die Mangelhaftigkeit eines Produktes verursacht wurden, sind nur bei Vorsatz des Anbieters zu ersetzen. Diese Einschränkung besteht nicht für Personenschäden. Eine Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden für Vermögensschäden Dritter wird ausgeschlossen.
(4) Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung oder Verantwortung.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters (im Folgenden „Vorbehaltsware“). Der Kunde hat die Vorbehaltsware gegen Beeinträchtigung und Schäden zu schützen.
(2) Der Kunde tritt im Voraus an den Anbieter alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Geschäften mit der Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware verkauft, gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zum Verkauf der Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Anbieter wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solange die Forderungen des Anbieters nicht erfüllt sind, hat der Kunde die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und an den Anbieter abzuführen. Auf Verlangen hat der Kunde die Forderungshöhe bekanntzugeben, den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und die notwendigen Unterlagen an den Anbieter herauszugeben.
(3) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(4) Auf Verlangen des Kunden gibt der Anbieter voll gezahltes Sicherungsgut nach seiner Wahl frei, wenn der Wert der gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10 % übersteigt.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Normen des Datenschutzes (insbesondere der DS-GVO sowie des DSG) und auf Basis der Datenschutzerklärung des Anbieters, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet und im Rahmen der Internetpräsenz des Anbieters abruf- und downloadbar ist.
(1) Auf die gegenständlichen AGB sowie die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden gelangt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts sowie des UN Kaufrechts, zur Anwendung.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergeben, wird das für 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es steht dem Anbieter jedoch frei, den Kunden an jedem anderen zur Verfügung stehenden Gerichtsstand (einschließlich des allgemeinen Gerichtsstands) in Anspruch zu nehmen.
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung Rechnung trägt.